Psychotherapeut und Heilpraktiker Psychotherapie
"Psychotherapeut" ist ein geschützter Titel. Ihn dürfen nur Personen tragen, die eine Ausbildung zum Ärztlichen Psychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten absolviert haben. Um ihn zu erwerben, haben diese Personen nach ihrem Studium eine Ausbildung von mindestens 4200 Stunden absolviert, diese mit dem Staatsexamen abgeschlossen (Approbation). Sie können damit in das Arztregister eingetragen werden und eine Kassenzulassung erhalten, also mit gesetzlich Krankenversicherten abrechnen. Die Ausbildung von Ärzten zum Psychotherapeuten ist je nach Facharztgruppe recht unterschiedlich geregelt. Sie umfasst je nach Facharztgruppe zwischen 120 bis etwa 1900 Stunden. Solcherart ausgebildete Ärzte tragen dann verschiedene Titel, die allesamt das Wort "Psychotherapie" oder "psychotherapeutisch" beinhalten.
"Heilpraktiker für Psychotherapie" oder auch "Psychotherapie (HPG)" ist die Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem Heilpraktikergesetz berechtigt sind, ohne Approbation in der Behandlung psychischer Störungen heilkundlich tätig zu sein. Dieser Titel berechtigt die Personen in der Regel nicht, mit privaten oder gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die Ausbildung ist nicht einheitlich geregelt, die unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Die Prüfungen werden in der Regel über die Gesundheitsämter abgenommen.
"Heilpraktiker für Psychotherapie" oder auch "Psychotherapie (HPG)" ist die Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem Heilpraktikergesetz berechtigt sind, ohne Approbation in der Behandlung psychischer Störungen heilkundlich tätig zu sein. Dieser Titel berechtigt die Personen in der Regel nicht, mit privaten oder gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die Ausbildung ist nicht einheitlich geregelt, die unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Die Prüfungen werden in der Regel über die Gesundheitsämter abgenommen.