Neuropsychologie
Ich verfüge über die fachlichen Voraussetzungen, um ambulante
neuropsychologische Therapien durchzuführen (Approbation als
Psychologische
Psychotherapeutin mit Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie, Eintrag
in
das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), Zertifikat als "Klinische Neuropsychologin (GNP)", Zertifikat als
"Klinische Neuropsychologin (VNN)" und Kassenzulassung bei der KVNO.
gesetzlich Versicherte:
Für die Behandlung benötige ich lediglich eine
gültige Versichertenkarte, die Abrechnung erfolgt dann direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Seit Anfang 2012 ist die ambulante neuropsychologische Therapie eine
vertragsärztliche Leistung, auf die gesetzlich Versicherte einen Anspruch haben. Eine Behandlung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie für ambulante Neuropsychologie.
privat Versicherte:
Die
Kosten für ambulante neuropsychologie Therapie werden von den meisten privaten
Versicherungen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer
Versicherung nach den genauen Modalitäten für die Aufnahme einer ambulanten Neuropsychologie. Die Abrechnung erfolgt anhand zugehöriger Ziffern der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfeberechtigte:
Bei Beihilfeberechtigten übernimmt die Beihilfe
normalerweise einen Teil der Behandlungskosten. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn, ob eine ambulante neuropsychologische Therapie beihilfefähig ist. Die Abrechnung erfolgt anhand zugehöriger Ziffern der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die meisten Beihilfeberechtigten decken den verbleibenden Anteil durch eine
private Zusatzversicherung ab. Hier ist zusätzlich notwendig, die
genauen Modalitäten zu erfragen (s.o.).
Selbstzahler:
Unabhängig
von Ihrem Versicherungsstatus können Sie jederzeit eine ambulante Neuropsychologie auf Selbstzahlerbasis bei mir aufnehmen. Hierbei
orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
BG /Unfallkasse:
Eine ambulante Neuropsychologie erfolgt auf Verordnung der BG /Unfallkasse. Die Abrechnung erfolgt gemäß Anlage 2 zum Vertrag Ärzte /Unfallversicherungsträger /Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger.