Psychotherapie für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte
Die Abrechnung erfolgt bei privat Versicherten und Beihilfeberechtigten anhand der zugehörigen Ziffern
der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Kostenübersicht können Sie auf Wunsch jederzeit in der Praxis einsehen.
Privatversicherungen
Die
Kosten für die Behandlungen werden von den meisten privaten
Versicherungen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer
Versicherung nach den genauen Modalitäten für die Aufnahme einer
Psychotherapie.
Beihilfe
Bei Beihilfeberechtigten übernimmt die Beihilfe
normalerweise einen Teil der Behandlungskosten. Die ersten Termine ("probatorische Sitzungen") werden ohne Antragstellung übernommen. Falls eine Therapie begonnen werden soll, muss ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Die notwendigen Formulare können Sie bei Ihrer Beihilfestelle anfordern. Die meisten Beihilfeberechtigten decken den verbleibenden Anteil durch eine
private Zusatzversicherung ab. Hier ist zusätzlich notwendig, die
genauen Modalitäten (s.o.) zu erfragen.